Barrierefreie Wahlen für alle

Wenn Menschen mit Behinderungen wählen gehen, können sie ihre politischen Rechte effektiv ausüben und - wenn auch nur indirekt - Einfluss auf Entscheidungen nehmen, die sie betreffen könnten. In der Praxis gibt es jedoch nach wie vor Hindernisse, die diese effektive Ausübung ihrer Rechte einschränken.

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Laut Artikel 29 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) muss der Staat dafür sorgen, dass der Zugang zu Wahlen erleichtert wird, unter anderem durch barrierefreie Verfahren.

Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl dem Luxemburger Staat, bei der Umsetzung der UN-BRK auf Folgendes zu achten:

  1. "die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen und insbesondere ihr Wahlrecht ausüben können;
  2. Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und -materialien müssen für alle Menschen mit Behinderungen angepasst und zugänglich sein, einschließlich Gebärdensprache, Braille und leichter Sprache;
  3. die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Frauen mit Behinderung, am politischen Leben und an öffentlichen Entscheidungsprozessen zu fördern".

Daher hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion das Thema Teilhabe am politischen Leben in seinen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des BRK 2019-2024 aufgenommen, um die Empfehlungen des BRK-Ausschusses umzusetzen.

Um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, stellt die Regierung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern sicher, dass Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien angemessen, zugänglich sowie leicht verständlich und nutzbar sind:

Broschüre "Barrierefreie Wahllokale"

Einer der wichtigsten Grundsätze der UN-BRK ist die volle und wirksame Teilhabe und Integration in die Gesellschaft und insbesondere die gleichberechtigte Teilnahme aller an den Wahlen. Daher ist es zwingend erforderlich, den Zugang von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu Wahllokalen zu gewährleisten.

Die Broschüre "Barrierfreie Wahllokale", die von Info-Handicap in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Leichte Sprache "Klaro" herausgegeben wurde, richtet sich an die Gemeinden und fordert sie auf, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit alle Personen ihr Wahlrecht ausüben können.

Beschreibung des "Check Politik"

"Check Politik" ist eine Reihe von Heften mit leicht lesbaren Inhalten, die von der Stiftung Zentrum fir politesch Bildung und Klaro herausgegeben werden. Die Inhalte sind nach speziellen Regeln der Leichten Sprache verfasst, die insbesondere die Länge und den Satzbau, die Wortwahl und das Layout betreffen (weitere Informationen unter www.klaro.lu).

Ziel ist es, Informationen über politische und soziale Themen für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen und sie so zur Ausübung des Wahlrechts zu ermutigen. Die Hefte richten sich an die breite Öffentlichkeit im Allgemeinen und insbesondere an Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten.

Im Hinblick auf die Parlamentswahlen am 8. Oktober 2023 wurde die Ausgabe "Luxemburg wählt sein Parlament" aktualisiert. Das Heft, das unter Mitwirkung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion und des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend herausgegeben wurde, bietet in einfacher Sprache grundlegende Informationen zu den Parlamentswahlen.

Die Hefte in Deutsch, Französisch und Englisch können auf www.zpb.lu bzw. www.elections.public.lu unter dem Menüpunkt "Barrierefreiheit" heruntergeladen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, gedruckte Exemplare in deutscher und französischer Version unter info@zpb.lu zu bestellen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Annaïk Garin wenden: annaik.garin@zpb.lu.

Beschreibung der leicht verständlichen Anleitungen

Für die Parlamentswahlen hat das Zentrum fir politesch Bildung eine leicht verständliche Wahlanleitung in deutscher und französischer Sprache erstellt. Diese Publikation beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, den Stimmzettel gültig auszufüllen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, sie an die Bürgerinnen und Bürger zu verteilen, im Gemeindeblatt oder auf ihrer Website zu veröffentlichen. Außerdem ist es möglich, das Logo der Gemeinden unten auf der Seite einzufügen. Bei Fragen können Sie sich gerne an Annaïk Garin wenden: annaik.garin@zpb.lu.

Einberufung und Anleitungen an die Wähler in Leichter Sprache

Die Wahlbenachrichtigung und die Anweisungen für die Wähler werden vom Kompetenzzentrum für Leichte Sprache "Klaro" der APEMH-Vereinigung in Leichter Sprache herausgegeben.

Website

Alle Informationen über die im Rahmen der Wahlen initiierten Projekte werden in zugänglicher Form auf der offiziellen Wahl-Website www.elections.public.lu veröffentlicht.

Diskussionsabende für Politiker und Wähler

Um sicherzustellen, dass jeder Wähler seine politischen Rechte korrekt ausüben kann, werden Informationsveranstaltungen organisiert, die Erklärungen zu den Programmpunkten der politischen Parteien liefern. Diese Veranstaltungen richten sich an Personen, die Schwierigkeiten haben, politische Programminhalte zu verstehen. Mitglieder der politischen Parteien werden eingeladen, aktiv an diesen Sitzungen teilzunehmen. Informationen zu den Sitzungen werden auf www.info-handicap.lu veröffentlicht.

Einführung des Wahlrechts für Erwachsene unter Vormundschaft

Mit den Änderungen des Wahlgesetzes, die durch das Inkrafttreten des Gesetzes vom 29. Juni 2023 vorgenommen wurden, haben unter Vormundschaft stehende Erwachsene nun das Wahlrecht und können am Wahltag teilnehmen. Um zu vermeiden, dass sich diese neue Möglichkeit zu ihrem Nachteil auswirkt, wenn die betreffende Person nicht in der Lage ist, ihre politische Wahl auszudrücken, sind entmündigte Erwachsene von Amts wegen entschuldigt und werden daher nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.

Ausweitung der Möglichkeit, am Wahltag einen Wahlhelfer hinzuzuziehen

Artikel 79 des Wahlgesetzes wurde ebenfalls überarbeitet und ermöglicht es nun Wählern unter Vormundschaft oder mit einer dauerhaften visuellen, physischen, mentalen, intellektuellen oder sensorischen Behinderung, sich am Wahltag in der Wahlkabine von einem Wahlhelfer begleiten zu lassen.

Modell für taktile Stimmabgabe

In Zusammenarbeit mit dem Centre pour le développement des compétences relatives à la vue (CDV) stellt die Regierung Wählern mit Sehbehinderungen am Wahltag ein taktiles Wahlmodell zur Verfügung. Dieses taktile Wahlmodell wird in jedem Wahllokal zur Verfügung stehen und kann auch vom Wähler direkt beim CDV bestellt werden, damit es dem Wähler zur Verfügung steht, wenn er sich für die Briefwahl entschieden hat.

Fahrt zum Wahllokal für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität

Nutzer des Sondertransportdienstes Adapto, die eine Adapto-Karte besitzen, haben die Möglichkeit, sich mit dem Adapto-Dienst zum Wahllokal zu begeben. Die Fahrten zum und vom Wahllokal werden nicht auf das Kontingent der Adapto-Jahresfahrten angerechnet, die sie in Anspruch nehmen können. Um eine solche Fahrt zu buchen, können die Nutzer den Dienst mobiliteit.lu unter der Telefonnummer 2465-2465 anrufen oder eine Buchung mit der mobilen Anwendung adapto.lu vornehmen, indem sie den Verwendungszweck "Elections/Wahlen" auswählen.

Öffnungszeiten des Call-Centers:

  • Montag bis Freitag: 06:45 - 19:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag: 09:00 - 16:30 Uhr 

Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Fahrzeugkapazitäten begrenzt sind.

Gestaltung des Stimmzettels

Zum ersten Mal werden auf dem Wahlzettel die Logos der politischen Parteien abgebildet, um ihn für Menschen mit sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen leichter lesbar und ausfüllbar zu machen.

Darüber hinaus wurde das visuelle Format des Stimmzettels angepasst (z. B. angepasste Schriftart, Hinzufügen von Kontrasten usw.), um den Stimmzettel für Wähler mit einer Sehbehinderung zugänglicher zu gestalten.

Pressemitteilung des Staatsministeriums und des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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